Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Gegenstand und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln alle Vertragsverhältnisse von Mandanten Magnet, einer Marke der factonet Consulting GmbH (haftungsbeschränkt), die als Online-Marketing-Agentur für Unternehmer (im Folgenden „Kunde“) tätig ist, es sei denn, es wurden spezifische Vereinbarungen getroffen, die Vorrang haben. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn sie von Mandanten Magnet schriftlich oder elektronisch (§ 126a BGB) bestätigt und ausdrücklich anerkannt wurden. Diese AGB gelten nicht für Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB).
2. Zustandekommen des Vertrages
2.1 Die Angebote von Mandanten Magnet sind grundsätzlich unverbindlich. Ein Vertrag kommt durch die Bestätigung der Bestellung zustande.
2.2 Mündliche Nebenabreden haben nur Gültigkeit, wenn sie von Mandanten Magnet schriftlich oder per E-Mail bestätigt werden.
2.3 Bei Wechsel des Inhabers, Verkauf des Unternehmens oder des Vertragsgegenstandes bleibt das Vertragsverhältnis bestehen, es sei denn, Mandanten Magnet stimmt dem Übergang nicht ausdrücklich zu.
3. Leistungsumfang
3.1 Der Anbieter verpflichtet sich, die im Rahmen des jeweiligen Vertrages vereinbarten Leistungen zur Erstellung, Pflege und ggf. Optimierung der Webseite des Kunden zu erbringen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem zwischen dem Anbieter und dem Kunden geschlossenen Vertrag und der dazugehörigen Leistungsbeschreibung.
3.2 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, umfasst der Leistungsumfang die technische Entwicklung der Webseite, die Umsetzung des vereinbarten Designs, die Integration der vereinbarten Funktionen und die Bereitstellung der Webseite auf dem Webserver des Kunden oder eines durch den Kunden beauftragten Dritten.
3.3 Inhalte wie Texte, Bilder, Videos und sonstige Materialien, die auf der Webseite verwendet werden sollen, sind vom Kunden bereitzustellen. Der Anbieter ist nicht für die inhaltliche Korrektheit oder rechtliche Zulässigkeit der vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte verantwortlich.
3.4 Nach Übergabe der Webseite an den Kunden ist der Leistungsumfang abgeschlossen. Weiterführende Anpassungen, Wartungsarbeiten oder die Behebung von Fehlern, die nach der Abnahme der Webseite auftreten, bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung, sofern nicht anders vertraglich geregelt.
3.5 Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die uneingeschränkte Verfügbarkeit der Webseite nach deren Übergabe, insbesondere im Falle von externen Einflüssen wie Serverausfällen, höherer Gewalt oder Angriffen Dritter (z.B. Cyberangriffe).
3.6 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Mandanten Magnet ihn als Referenzkunden nennen darf. Diese Zustimmung gilt auch nach Vertragsende, kann jedoch schriftlich mit einer Frist von einem Monat für die Zukunft widerrufen werden.
4. Preise, Vergütung
Die Preise und Vergütungen werden schriftlich bei Auftragserteilung festgehalten. Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Preiserhöhungen werden dem Kunden schriftlich oder in Textform mitgeteilt.
5. Zahlungsbedingungen, Rechnungslegung
5.1 Einrichtungsgebühren sind bei Vertragsabschluss fällig. Wiederkehrende Gebühren sind jeweils zu Beginn der jeweiligen Periode zu zahlen. Mandanten Magnet kann den Beginn der Dienstleistung verweigern, bis alle fälligen Rechnungen beglichen sind.
5.2 Rechnungen sind ohne Abzug sofort fällig. Mandanten Magnet kann jederzeit die angebotenen Zahlungsmethoden ändern. Ein Widerspruch des Kunden gegen eine Änderung ist nur möglich, wenn ihm keine alternative Zahlungsmethode angeboten wird. Rechnungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von drei Wochen nach Erhalt widerspricht. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist sind Einwendungen ausgeschlossen.
5.3 Der Kunde gerät automatisch in Verzug, wenn der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung auf dem Konto von Mandanten Magnet eingeht. Eine Rechnung gilt drei Tage nach Versand per E-Mail oder Post als zugegangen, es sei denn, der Kunde weist einen späteren Zugang nach.
5.4 Für den Zahlungsverzug gelten ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen, sofern nicht anders vereinbart.
5.5 Bei einem Zahlungsrückstand von zwei oder mehr Monatsbeiträgen oder Ankündigung einer generellen Zahlungsverweigerung kann Mandanten Magnet die gesamten noch ausstehenden Monatsbeiträge der aktuellen Mindestvertragslaufzeit sofort fällig stellen und die Erbringung von Diensten zurückbehalten. Alle damit verbundenen Kosten trägt der Kunde. Die gesetzlichen Rücktrittsrechte sowie Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
5.6 Im Falle eines Zahlungsrückstands von zwei oder mehr Monatsbeiträgen, einer generellen Zahlungsverweigerung oder der Nichterfüllung der Mitwirkungspflichten des Kunden ist Mandanten Magnet berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und Schadensersatz zu verlangen. Der Schadensersatzanspruch beträgt pauschal 70 % der während der aktuellen Mindestvertragslaufzeit noch fälligen Monatsbeiträge, sofern dieser nicht bereits zuvor fällig gestellt wurde. Der Kunde kann nachweisen, dass ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.
5.7 Mandanten Magnet kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn eine erschwerte Durchsetzbarkeit von Ansprüchen oder eine unzureichende Mitwirkung des Kunden angenommen wird.
5.8 Die unter Ziffer 5.6 genannten Rechtsfolgen gelten auch, wenn eine ordnungsgemäße künftige Zahlung durch den Kunden unwahrscheinlich erscheint oder wenn der Kunde gegen vereinbarte Lastschriften Widerspruch einlegt.
5.9 Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis.
5.10 Gewährt Mandanten Magnet dem Kunden nach Vertragsabschluss eine abweichende Ratenzahlungsmöglichkeit, gilt diese nur, solange der Kunde nicht mehr als eine Woche mit einer Rate im Rückstand ist. Andernfalls wird der gesamte gestundete Betrag sofort fällig. Ursprünglich entstandene Schadenspositionen bleiben unberührt, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
5.11 Die Aufrechnung von Zahlungsansprüchen mit Gegenforderungen des Kunden ist nur zulässig, wenn diese von Mandanten Magnet anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurden. Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus Verträgen mit Mandanten Magnet an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung.
5.12 Eine Abtretung von Ansprüchen aus diesem Vertrag durch den Kunden bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Mandanten Magnet.
6. Vertragslaufzeit und Kündigung
6.1 Dienstverträge mit Mandanten Magnet werden grundsätzlich auf unbestimmte Zeit geschlossen und unterliegen einer Mindestvertragslaufzeit sowie einer Kündigungsfrist.
6.2 Die reguläre Mindestvertragslaufzeit beträgt 12 Monate, sofern nicht ausdrücklich eine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
6.3 Wird der Vertrag nicht fristgemäß gekündigt, verlängert er sich automatisch um 12 Monate oder um die vereinbarte Mindestvertragslaufzeit. Kündigungen müssen schriftlich per Einschreiben erfolgen, die elektronische Form (§ 126a BGB) ist ausgeschlossen.
6.4 Bei einvernehmlicher Änderung der Vertragskonditionen während der Vertragslaufzeit beginnt die Mindestvertragslaufzeit ab dem Zeitpunkt der Änderung neu. Sollte keine neue Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein, gilt die ursprüngliche, beginnend ab dem Zeitpunkt der Änderung.
6.5 Eine außerordentliche Kündigung ist nur wirksam, wenn eine ausführliche schriftliche Begründung zusammen mit der Kündigungserklärung vorliegt. Das Nachschieben von Kündigungsgründen ist ausgeschlossen. Bei Pflichtverletzungen muss vor der außerordentlichen Kündigung eine angemessene Frist zur Abhilfe gesetzt werden.
6.6 Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Vormonats der Preiserhöhung zu.
6.7 Stornierungen durch den Kunden, die nicht auf ein Verschulden von Mandanten Magnet zurückzuführen sind, bedürfen der schriftlichen Zustimmung von Mandanten Magnet. Wird die Stornierung anerkannt oder durch ein Gericht als rechtmäßig beurteilt, kann Mandanten Magnet eine Stornogebühr von 70 % des noch nicht abgerechneten Auftragswertes des Gesamtprojekts in Rechnung stellen.